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Die Lohnsteuerberatung ist eine gesonderte Sparte der Hilfeleistung in Steuersachen. Sie richtet sich an Arbeitnehmer bzw. an Arbeitgeber.


Für Arbeitnehmer:

Hier werden Personen mit folgenden Einkunftsarten betreut:

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeiter, Angestellte, Beamte)

- Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Rentner, Pensionäre)

- andere Einkunftsarten (z.B. Vermietungseinkünfte, Kapitalvermögen)

Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

- Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer

- Lohnsteuer-Jahresausgleich

- Antrag auf Eigenheimzulage

- Freibetrag auf der LSt-Karte

- Einsprüche gegen Steuerbescheide

- Sonstiges


Für Arbeitgeber:

Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten:

- Ermittlung der Höhe der Lohnsteuer

- Ermittlung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge

- Anfertigung und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen

- Anfertigung und Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen

- Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

- Lohn- und Gehaltsbuchführung

- Führung der Lohnkonten

- Anfertigung der Lohnabrechnungen

- Arbeitsverträge

- geringfügig Beschäftigte

- Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen

- Einsprüche gegen Lohnsteuer-Nachforderungs- bzw. -haftungsbescheide

- Sonstiges

 
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