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Wir haben unsere hohen Qualitätsstandards laufend fortentwickelt und  uns erfolgreich dem vom Gesetzgeber eingeführten Qualitätskontrollverfahren  gemäß § 57 a WPO (sog. "Peer Review") unterzogen.

Durch externe, unabhängige Wirtschaftsprüfer erfolgt hierbei eine Sichtung und Bewertung der Praxis-Organisation und der fachlichen Mitarbeit aller Partner und Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungspraxis.

Aufgrund der Teilnahmebescheinigung der Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer sind wir berechtigt, gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Kapitalgesellschaften und Co KGs, sowie alle Arbeiten durchzuführen, bei denen das Wirtschaftsprüfersiegel geführt wird.

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ist unsere Praxis überwiegend auf folgenden Arbeitsgebieten tätig:

- Erstellung von Jahresabschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen

- Handelsbilanzen nach dem HGB

- Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen nach dem HGB für mittelgroße GmbHs

- freiwillige Prüfungen

- MaBV-Prüfungen

- betriebswirtschaftliche Beratung

- Existenzgründungen

- gestaltende und laufende Steuerberatung von Unternehmen

- Vertretung bei Verfahren vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns zu Wirtschaftsprüfern bestellt. Die Befugnis erstreckt sich auf die ganze Bundesrepublik Deutschland. Wir sind Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer K.d.ö.R. in Berlin und unterliegen u.a. folgenden Gesetzesvorschriften:

- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

- Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP)

- Satzung für Qualitätskontrolle

- Siegelverordnung

- Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung


 
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