Startseite
Steuerberatung
Rechtsberatung
Wirtschaftsprüfung
Lohnsteuerberatung
Branchen (Mandanten)
Team
Einzelne Mitarbeiter
Historie
Downloads
So erreichen Sie uns
Kontaktformular
Partnerschaften
Impressum
 



Unsere steuerberatenden Leistungen umfassen alle im Steuerberatungsgesetz genannten Tätigkeiten. Zur Hilfeleistung in Steuersachen gehören als "klassische Aufgaben" u.a.:

- Steuerberatung in allen Steuerarten

- Finanzbuchhaltung

- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

- Jahresabschlüsse

- Beratung bei Existenz bzw. Unternehmensgründungen

- Steuererklärungen für Betriebe, Arbeitnehmer, Vermieter usw.

- Lohnsteuerjahresausgleiche

- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen

- Einsprüche und Finanzgerichtsklagen

Unsere Praxis ist darüber hinaus seit Jahrzehnten auch auf folgenden Arbeitsgebieten steuerberatend tätig:

ArbeitnehmerveranlagungKapitalgesellschaften (u.a. GmbH)
BetriebsaufspaltungKörperschaftsteuer
BetriebsprüfungLohnbuchhaltung
BilanzenLohnsteuerberatung
BilanzpolitikLohnsteuerjahresausgleich
BuchführungNachfolgeplanung
EigenheimförderungPersonalfragen
EinkommensteuerPersonengesellschaften (u.a. GbR, oHG, KG)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung        Rechnungslegung
EinspruchRentenbesteuerung
ErbschaftsplanungSchenkungsteuer
ErbschaftsteuerSozialversicherung
ExistenzgründungenSteuerbilanz
FinanzbuchhaltungSteuerstrafrecht
FinanzgerichtsverfahrenÜberschussrechnung
GemeinnützigkeitUmsatzsteuer
GesellschaftsgründungUmsatzsteuer-Voranmeldungen
GewerbesteuerUnternehmensgründungen
Gutachten steuerrechtlichUnternehmensnachfolge
HandelsbilanzVerfahrensrecht
ImmobilienbesteuerungVertretung vor Finanzämtern
JahresabschlusserstellungVertretung vor Finanzgerichten

Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns zu Steuerberatern bestellt. Die Befugnis erstreckt sich auf die ganze Bundesrepublik Deutschland. Wir sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe in Münster und des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. in Münster und unterliegen u.a. folgenden Gesetzesvorschriften:

- Steuerberatungsgesetz (StBerG)

- Durchführungsverordnung zum StBerG

- Berufsordnung (BOStB)

Die erbrachten Leistungen werden abgerechnet nach den gesetzlichen Vorschriften der

- Steuerberatervergütungsverordnung

Alle Regelungen können eingesehen werden auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer.


Viele Probleme erfordern eine über die rein steuerliche Betrachtung hinausgehende Beurteilung auch anderer Rechtsfragen. Dazu gehören z.B. arbeitsrechtliche, vertragliche, familienrechtliche, erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und viele weitere Bereiche.

Da wir Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer in Personalunion sind, benötigen unsere Mandanten für ihre Rechtsfragen, Vertragsentwürfe, Streitigkeiten und dergleichen keine externen Kooperationspartner. Die besondere Stärke unserer Praxis liegt darin, dass die Mandanten Steuerberatung (Steuerberater), Rechtsberatung und -vertretung (Rechtsanwälte) ganzheitlich, fachübergreifend, "aus einer Hand" und "aus einem Guss" bekommen.

Vielleicht hat jemand schon einen Steuerberater. Er will aber in einem speziellen Fall oder auf einem schwierigen Rechtsgebiet eine weitere Meinung einholen. Man geht ja auch für verschiedene "Wehwehchen" zu verschiedenen Ärzten.

 
Top