Unsere steuerberatenden Leistungen umfassen alle im Steuerberatungsgesetz genannten Tätigkeiten. Zur Hilfeleistung in Steuersachen gehören als "klassische Aufgaben" u.a.:
- Steuerberatung in allen Steuerarten
- Finanzbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Jahresabschlüsse
- Beratung bei Existenz bzw. Unternehmensgründungen
- Steuererklärungen für Betriebe, Arbeitnehmer, Vermieter usw.
- Lohnsteuerjahresausgleiche
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
- Einsprüche und Finanzgerichtsklagen
Unsere Praxis ist darüber hinaus seit Jahrzehnten auch auf folgenden Arbeitsgebieten steuerberatend tätig:
Arbeitnehmerveranlagung
Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH)
Betriebsaufspaltung
Körperschaftsteuer
Betriebsprüfung
Lohnbuchhaltung
Bilanzen
Lohnsteuerberatung
Bilanzpolitik
Lohnsteuerjahresausgleich
Buchführung
Nachfolgeplanung
Eigenheimförderung
Personalfragen
Einkommensteuer
Personengesellschaften (u.a. GbR, oHG, KG)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Rechnungslegung
Einspruch
Rentenbesteuerung
Erbschaftsplanung
Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer
Sozialversicherung
Existenzgründungen
Steuerbilanz
Finanzbuchhaltung
Steuerstrafrecht
Finanzgerichtsverfahren
Überschussrechnung
Gemeinnützigkeit
Umsatzsteuer
Gesellschaftsgründung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Gewerbesteuer
Unternehmensgründungen
Gutachten steuerrechtlich
Unternehmensnachfolge
Handelsbilanz
Verfahrensrecht
Immobilienbesteuerung
Vertretung vor Finanzämtern
Jahresabschlusserstellung
Vertretung vor Finanzgerichten
Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns zu Steuerberatern bestellt. Die Befugnis erstreckt sich auf die ganze Bundesrepublik Deutschland. Wir sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe in Münster und des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. in Münster und unterliegen u.a. folgenden Gesetzesvorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum StBerG
- Berufsordnung (BOStB)
Die erbrachten Leistungen werden abgerechnet nach den gesetzlichen Vorschriften der
- Steuerberatervergütungsverordnung
Alle Regelungen können eingesehen werden auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer.
Viele Probleme erfordern eine über die rein steuerliche Betrachtung hinausgehende Beurteilung auch anderer Rechtsfragen. Dazu gehören z.B. arbeitsrechtliche, vertragliche, familienrechtliche, erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und viele weitere Bereiche.
Da wir Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer in Personalunion sind, benötigen unsere Mandanten für ihre Rechtsfragen, Vertragsentwürfe, Streitigkeiten und dergleichen keine externen Kooperationspartner. Die besondere Stärke unserer Praxis liegt darin, dass die Mandanten Steuerberatung (Steuerberater), Rechtsberatung und -vertretung (Rechtsanwälte) ganzheitlich, fachübergreifend, "aus einer Hand" und "aus einem Guss" bekommen.
Vielleicht hat jemand schon einen Steuerberater. Er will aber in einem speziellen Fall oder auf einem schwierigen Rechtsgebiet eine weitere Meinung einholen. Man geht ja auch für verschiedene "Wehwehchen" zu verschiedenen Ärzten.