Die Lohnsteuerberatung ist eine gesonderte Sparte der Hilfeleistung in Steuersachen. Sie richtet sich an Arbeitnehmer bzw. an Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer:
Hier werden Personen mit folgenden Einkunftsarten betreut:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeiter, Angestellte, Beamte)
Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Rentner, Pensionäre)
andere Einkunftsarten (z.B. Vermietungseinkünfte, Kapitalvermögen)
Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
- Lohnsteuer-Jahresausgleich
- Antrag auf Eigenheimzulage
- Freibetrag auf der LSt-Karte
- Einsprüche gegen Steuerbescheide
- Sonstiges
Für Arbeitgeber:
Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten:
- Ermittlung der Höhe der Lohnsteuer
- Ermittlung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
- Anfertigung und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen
- Anfertigung und Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen
- Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
- Lohn- und Gehaltsbuchführung
- Führung der Lohnkonten
- Anfertigung der Lohnabrechnungen
- Arbeitsverträge
- geringfügig Beschäftigte
- Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Einsprüche gegen Lohnsteuer-Nachforderungs- bzw. -haftungsbescheide
- Sonstiges